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Keine Chance für Legionellen

Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel

Mit der Komplettlösung der Kelag Energie & Wärme gehen Sie auf "Nummer sicher".

Einwandfreie Wasserqualität ist wichtig. Nur bis zum Hauseintritt wird diese durch das Wasserversorgungsunternehmen sichergestellt. Im Bereich der zentralen Warmwasserbereitung und Verteilleitungen liegt die Verantwortung je nach vertraglicher Situation z. B. bei der Eigentümergemeinschaft, der Hausverwaltung oder einem Vertragspartner (Betreiber). In den Wohnungen ist jeder Bewohner bzw. Nutzer selbst dafür verantwortlich, dass sich die Qualität des Trinkwassers nicht nachteilig verändert!

Was sind Legionellen?

Legionellen sind natürlich vorkommende Wasserbakterien, die in sehr geringer Konzentration im Trinkwasser vorhanden sind.

Diese können sich besonders gut in stagnierendem Wasser (z.B. in alten verzweigten Rohrleitungssystemen, in Entnahmesträngen mit längeren Stillstandszeiten oder in schlecht gewarteten Brausesystemen) und bei Temperaturen zwischen 20°C und 50°C vermehren. Durch Inhalation von legionellenhaltigen Aerosolen (z.B. beim Duschen) kann eine Übertragung auf den Menschen erfolgen, was im schlimmsten Fall schwere Lungenentzündungen mit teilweise tödlichem Ausgang auslösen kann.

Risikogruppenfokus unserer Legionellen-Prävention

Basierend auf ÖNORM B5019
Verwaltungsgebäude & öffentliche Gebäude Private Gebäude & Wohnanlagen
Risikogruppe 1a Risikogruppe 1b

UNSER LEISTUNGSANGEBOT IM ÜBERBLICK

  • Professionelle Erstanalyse des Objektes
  • Wasseranalyse
  • Jährliche Überprüfung der Anlagen
  • Frühzeitiges Lokalisieren und Beseitigen potenzieller Legionellen-Risikobereiche
  • Legionellen-Analyse durch akkreditiertes Labor

Wie schützen Sie sich und Ihre Nachbarn vor gesundheitlichen Risiken?

Tipps & einfache Möglichkeiten

Vermeidung von Stagnation

In nicht oder wenig durchflossenen Leitungen (Totleitungen) wird das Wachstum von Mikroorganismen — insbesondere den Legionellen — gefördert.

  • Spülen Sie nicht oder wenig genutzte Entnahmestellen regelmäßig zuerst mit Warmwasser und dann mit Kaltwasser.
  • Sorgen Sie für ausreichende Spülung des Systems bei langen Stagnationszeiten (z. B. Wohnungsleerständen, Ferienwohnungen usw.).
  • Melden Sie Ihrer Hausverwaltung bekannte Totleitungen wie z. B. demontierte Waschbecken oder alte Badinstallationen.

Regelmäßige Reinigung und Desinfektion

Ablagerungen, Kalk und Schmutz in den Sieben der Wasserarmaturen (Strahlregler) sowie in Duschschläuchen und Brauseköpfen bieten Schutz und Nahrung für Bakterien und sind häufig Verursacher von mikrobiologischen Problemen.

  • Entkalken, reinigen und desinfizieren Sie regelmäßig ihre Brauseköpfe, Duschschläuche und Strahlregler mit handelsüblichen Mitteln (z. B. Essigwasser, Entkalker mit Desinfektionswirkung) oder tauschen Sie diese aus.
  • Achten Sie bei der äußerlichen Reinigung von Armaturen darauf, dass Sie keine Bakterien übertragen (z. B. vom Abfluss zur Armatur).

Regelmäßige Wartung

  • Störungen und Schäden (z. B. intern undichte Armaturen) können zu ungünstigen Betriebsbedingungen führen, die mikrobiologisches Wachstum begünstigen.

Melden Sie Ihrer Hausverwaltung eventuelle Veränderungen und Auffälligkeiten (z. B. Veränderungen der Temperatur des Warm- oder Kaltwassers).

Ausreichende Warmwassertemperaturen

  • Um mikrobiologisches Wachstum zu verhindern, empfiehlt die ÖNORM B 5019 die Warmwassertemperatur auf mindestens 60 °C zu stellen, sodass im gesamten System mindestens 55 °C herrschen.

Achten Sie bei der Nutzung von Warmwasser auf die mögliche Verbrühungsgefahr.
Bei Bedarf schützen Sie sich und im Besonderen Ihre Kinder durch die Verwendung von Armaturen mit eingebautem Verbrühungsschutz.

Weitere Informationen

In einer GWW-Erwärmungsanlage wird das vom Wasserversorger gelieferte Trinkwasser erwärmt. Über das Verteilsystem (Verteilleitungen, Steigstränge) wird das so entstandene Warmwasser den Nutzern an den Entnahmeeinrichtungen zur Verfügung gestellt, während ein Teil des Wassers über das Zirkulationssystem wieder zurück zur GWW-Erwärmungsanlage gelangt. Für den hygienischen Betrieb und zur Verhinderung von Legionellenwachstum in der gesamten GWW-Anlage ist grundsätzlich die Zusammenarbeit der Betreiber in der Heizzentrale (GWW-Erwärmungsanlage), der Betreiber der Verteil- und Zirkulationsleitungen sowie der Nutzer erforderlich.

Die herrschende Gesetzeslage fordert in Bezug auf die Betriebsführung von Wasserversorgungsanlagen und unter Verweis auf den „Stand der Technik“, dass das Trinkwasser ohne die Gefährdung der menschlichen Gesundheit verwendet werden kann. Die ÖNORM B 5019 (2011-05-01) „Hygienerelevante Planung, Ausführung, Betrieb, Überwachung und Sanierung von zentralen Trinkwasser-Erwärmungsanlagen“ definiert dabei die Randbedingungen für den Betrieb von zentralen GWW-Anlagen. Im Rahmen einer Risikobewertung ist die Gesamtanlage zu beurteilen.

Als Teil der Risikobewertung und Beurteilung sind mikrobiologische Untersuchungen des Wassers aus dem Verteilnetz, dem GWW-Speicher, der Warmwasserzirkulation und ausgesuchten Entnahmestellen erforderlich.

Die ÖNORM B 5019 fordert generell die Einhaltung einer Mindesttemperatur von 60 °C am Eintritt in das Verteilsystem sowie von 55 °C im gesamten Verteilnetz und in den Zirkulationsleitungen. Ergänzend dazu sind nach ÖNORM EN 806-2 „Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen“ GWW-Anlagen so zu gestalten, dass das Risiko von Verbrühungen gering ist und gegebenenfalls ein Verbrühungsschutz an den Entnahmestellen vorzusehen ist. Um diesen technischen Regeln zu entsprechen, empfehlen wir - sofern dem keine anderen Gründe (wie z. B. die Temperaturbeständigkeit der eingesetzten Komponenten und Leitungen) entgegenstehen — grundsätzlich:

  1. Zur Legionellenprävention die Einhaltung der Warmwassertemperatur von mindestens 60 °C
  2. Hinsichtlich der Wassertemperaturen und in sensiblen Bereichen auch hinsichtlich der Verwendung von Entnahmestellen mit Verbrühungsschutz wird die schriftliche Unterweisung der Personengruppen, von denen die GWW-Anlagen genutzt werden, empfohlen.

Für die Einhaltung der einschlägigen Normen ist der jeweils zuständige Betreiber verantwortlich. Dies sind je nach vertraglicher Vereinbarung im Bereich der Warmwasserverteilung und der Nutzungsobjekte z. B. die Hausverwaltung, Eigentümer, Pächter, Mieter usw. Der ÖNORM B 5019 folgend enthält die Betreiberverantwortung in diesen Bereichen u. a. auch die Kontrolle und ununterbrochene Einhaltung der Zirkulationstemperaturen (das Abschalten der Zirkulationspumpen ist nicht erlaubt), der Nutzungsfrequenz der Entnahmen (Spülprogramm, Wasserverbrauch), die Vermeidung von Totleitungen und gegebenenfalls die Installation eines Verbrühungsschutzes an sensiblen Entnahmestellen sowie die regelmäßige (je nach Verschmutzungsgrad) Reinigung und Desinfektion von Strahlreglern  (Siebeinsätzen, Perlatoren) und Brausesystemen. Vorwärmstufen (z. B. Warmwasser-Solarspeicher, Einbindungen von Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungssystemen etc.) sind einmal täglich auf mindestens 60 °C zu erwärmen (durchzuladen).

Weiterführende Informationen finden Sie u. a. in den genannten Normen oder auf der Internetseite der „Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit“ (AGES): www.ages.at