Im Rahmen der ökosozialen Steuerreform hat Österreich mit 1. Oktober 2022 einen nationalen Emissionszertifikatehandel eingeführt. Für den Ausstoß von Treibhausgasen (wie z.B. bei Erdgas, Benzin, Diesel oder Heizöl) wird ein Preis, der sogenannte CO2-Preis gesetzlich festgelegt.
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Anlauf- und Beratungsstelle des Bundes-Energieeffizienzgesetzes
Effizienter Einsatz von Energie steht seit vielen Jahren im Fokus der Vertriebs- und Beratungstätigkeiten von Kelag Energie & Wärme. Als 100 %iges Tochterunternehmen der Kelag sind wir bestrebt, gemeinsam mit der Kelag vorhandene Synergien sinnvoll und im Interesse unserer Kunden zu nutzen.
Dementsprechend haben wir uns dazu entschieden, die Beratungsstelle in Kooperation mit der Kelag einzurichten und unseren Kunden damit spartenübergreifend qualitativ hochwertige Energieberatungen anbieten zu können. Für Privat- und Gewerbekunden wurden zudem regional verteilt Energieberatungsstellen errichtet und die Mitarbeiter des Kundenservice-Centers sind mit den Themen Energieeffizienz, Energieverbrauch, Energiekosten und Energiearmut betraut.
Unser Kundenservice ist von Montag bis Donnerstag jeweils von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie am Freitag von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr unter +43 50 280 2800 für Sie erreichbar.
Störungsdienst
Sollten Störungen im Bereich der Anlage auftreten, erreichen Sie uns rund um die Uhr unter:
Tel.: +43 50 280 2880
Leitungsauskunft
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CO2-Preis
Der CO2-Preis soll Anreize für ein umweltschonendes Verhalten setzen. Die Bundesregierung reinvestiert die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Klimaschutzmaßnahmen oder als Entlastung für Bürgerinnen und Bürger.
Der CO2-Preis pro Tonne wird in der Fixpreisphase (1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2025) von der Regierung wie folgt festgesetzt:
Kalenderjahr | Betrag pro Tonne CO2 |
---|---|
2022 | 30 EUR |
2023 | 35 EUR |
2024 | 45 EUR |
2025 | 55 EUR |
Der Einsatz von fossilen Brennstoffen (z. verursacht Treibhausgasemissionen. Erdgas verursacht beispielsweise Emissionen von 2,04 kg/m3, dies entspricht einem CO2-Ausstoß von 0,18 kg/kWh. Wie hoch die Treibhausgasemissionen für den Einsatz anderer fossiler Brennstoffe ist, kann in der Anlage 1 des Nationalen Emissionszertifikate-handelsgesetz 2022 ermittelt werden.
Bei Wärmelieferungen werden für das jeweilige Abrechnungsjahr die Preisaufschläge entsprechend dem Einsatz der unterschiedlichen Energieträger (individuell je Fernwärmeversorgungssystem, je Wärmeerzeugungsanlage, etc.) im vorangehenden Abrechnungsjahr in Ansatz gebracht und entsprechende Abweichungen im Folgejahr berücksichtigt. Der daraus transparent und nachvollziehbar errechnete CO2-Preis ist auf der Rechnung als eigene Position ersichtlich.
Die Kosten für Emissionszertifikate werden an die Endverbraucher gemäß den gesetzlichen Grundlagen und vertraglichen Vereinbarungen weiterverrechnet. Die Höhe des CO2-Preises ist transparent und nachvollziehbar auf Ihrer Erdgas- bzw. Wärmeabrechnung als eigene Position ersichtlich.
Der Wärmelieferant bzw. Erdgaslieferant ist zum Erwerb der Emissionszertifikate verpflichtet (wobei in der Einführungsphase der Erdgas-Netzbetreiber diese Funktion für den Erdgaslieferanten übernimmt) und als Abgabenschuldner für die Abführung der vom Kunden (Endverbraucher) eingehobenen CO2-Preise verantwortlich.
In der Marktphase ab 1. Januar 2026 werden die Emissionszertifikate frei gehandelt, wobei sich der Preis nach Angebot und Nachfrage bestimmen wird.
Nähere Informationen finden Sie unter