Energie-Audit
Energie-Audit
Wer ist für eine Auditierung nach EEffG verpflichtet?
In Österreich sind alle großen Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern oder einem Umsatz von über 50 Mio. Euro und einer Bilanzsumme von über 43 Mio. Euro verpflichtet, alle vier Jahre ein externes Energie-Audit gemäß EEffG durchführen zu lassen oder ein Energiemanagementsystem einzuführen.
Warum wird nach dem EEffG (§ 2) auditiert?
Um den Ausbau erneuerbarer Energien im Sinne der Energiewende 2030 voranzutreiben, technologische Innovationen zu beschleunigen, die Energieeffizienz zu erhöhen und den Verbrauch zu reduzieren sowie die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Industrie durch einen sinkenden Energieverbrauch zu verbessern.
Unsere Leistungen
- Einleitender Kontakt (Punkt 5.1)
- Auftakt Besprechung (Punkt 5.2)
- Datenerfassung (Punkt 5.3)
- Außeneinsatz (Punkt 5.4)
- Analyse (Punkt 5.5)
- Bericht (Punkt 5.6)
- Abschlussbesprechung (Punkt 5.7)
*Leistungen in der ÖNORM EN 16247 festgelegt.
- Einleitender Kontakt (Punkt 5.1)
- Auftakt Besprechung (Punkt 5.2)
- Datenerfassung (Punkt 5.3)
- Außeneinsatz (Punkt 5.4)
- Analyse (Punkt 5.5)
- Bericht (Punkt 5.6)
- Abschlussbesprechung (Punkt 5.7)
*Leistungen in der ÖNORM EN 16247 festgelegt.
Ihre Vorteile
- Professionelle Auditierung durch unsere erfahrenen und registrierten Auditoren
- Energieflüsse werden transparent und nachvollziehbar
- Maßnahmen zur Effizienzsteigerung von Energieanlagen werden erarbeitet
- Energieeinsparpotenziale und Amortisationszeiten werden sichtbar
- Entscheidungsgrundlagen für Investitionen werden geschaffen
- Erstellung eines gesetzeskonformen Auditberichts
- Kosteneinsparungen durch die definierten Optimierungsmaßnahmen